Antrag auf Übernahme des Gemeindeanteils für die auswärtige Betreuung in einer KiTa/Hort
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Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten, ihr Kind auch außerhalb der Wohnsitzgemeinde in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen - gemäß des "Wunsch- und Wahlrechtes".
Hier können Sie einfach die Kostenübernahme für die auswärtige Betreuung beantragen.
Das Ausfüllen des Antrags erfordert eine Anmeldung über die Bund-ID mit dem niedrigsten Sicherheitsniveau (Benutzername und Passwort).