Antrag auf Übernahme des Gemeindeanteils für die auswärtige Betreuung in einer KiTa/Hort

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Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten,  ihr Kind auch außerhalb der Wohnsitzgemeinde in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen - gemäß des "Wunsch- und Wahlrechtes". 

Hier können Sie einfach die Kostenübernahme für die auswärtige Betreuung beantragen.

 

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